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Schönheit+ Schönheitsoperationen bei psychischen Erkrankungen?

In Deutschland leiden schätzungsweise 20-30% aller Männer und Frauen unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Schizophrenie oder dysmorphen Störungen. Oft nimmt dies direkten Einfluss auf Entscheidungen und das Handeln der betroffenen Personen. Besonders im Bereich der operativen Behandlungen ist hier Vorsicht geboten! In welchem Zusammenhang psychische Erkrankungen mit Schönheitsoperationen stehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Schönheitsoperation bei psychisch Erkrankten?

Was ist eine körperdysmorphe Störung?

Eine körperdysmorphe Störung, auch Dysmorphophobie genannt, bezeichnet ein Phänomen, bei dem Betroffene eine krankhafte Abneigung gegen den eigenen Körper oder einzelne Bereiche haben. Sie erhoffen sich oft Hilfe in einer operativen Korrektur und suchen den Plastischen Chirurgen auf. Der kosmetische Eingriff ist allerdings in keinem Fall die Lösung für das Problem, sondern kann im schlimmsten Fall die Erkrankung noch weiter vorantreiben. Hier bringt nur eine psychologische Betreuung echte Unterstützung bei der Behandlung.

Dürfen Schönheitsoperationen an Psychisch Kranken durchgeführt werden?

In der Klinik am Rhein führen wir grundsätzlich keine Behandlungen durch, wenn die psychische Gesundheit des Patienten nicht vollständig hergestellt ist. Tritt der Verdacht auf, dass eine psychische Störung vorliegt, besteht von Seiten eines Facharztes sogar die gesetzliche Pflicht, eine Diagnose durch ein Gutachten eines Psychologen erstellen zu lassen, bevor er eine körperanpassende Korrektur vornimmt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur. Während einige Patienten den teilweise strapaziösen Wundheilungsphasen psychisch nicht gewachsen sind, leiden andere unter einer veränderten Selbstwahrnehmung, wie es bei einer Dysmorphophobie der Fall ist. Später bereuen sie den Schritt zur Schönheitsoperation. Allgemein kann das Urteilsvermögen des Patienten hier angezweifelt werden. In der Vergangenheit kam es bereits zu gerichtlichen Klagen von Patienten gegen Plastische Chirurgen, die trotz Anzeichen eines Leidens eine Behandlung durchgeführt haben.

Auch die Sucht nach operativen Korrekturen kann dem Gebiet der psychischen Erkrankungen zugeordnet werden. Deshalb ist diese Art der Sucht ebenfalls ein Ausschlusskriterium für ästhetische Behandlungen.

Wie der plastische Chirurg trotzdem helfen kann

Viele Menschen sind sich nicht im Klaren darüber, dass sie unter einer kranken Psyche leiden. Oft stellt dies erst im Gespräch mit dem Operateur heraus. Dank langjähriger Erfahrung wissen wir in der Klinik am Rhein, worauf es bei einem persönlichen Beratungsgespräch zu achten gilt. Ebenso wann die Wünsche nach einer ästhetischen Veränderung einen ungesunden Ursprung haben. Aus diesem und anderen Gründen ist ein Beratungsgespräch vor jeder Behandlung obligatorisch.

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