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In diesem FAQ-Video beantwortet Dr. med. Edouard H. Manassa, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie an der Klinik am Rhein, diese Frage.
Die Antwort im Wortlaut (Transkript):
„Tatsächlich gibt es ein paar Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten für die Bauchdeckenstraffung übernehmen kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine massive Gewichtsreduktion erfolgt ist - etwa durch ein Magenband - oder die Bauchmuskeln durch mehrere Schwangerschaften sehr stark auseinandergewichen sind. Dann kann es sein, dass die Krankenkasse das übernimmt. In der Regel ist es aber eine Selbstzahlerleistung, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird.“
Ergänzende Informationen der Klinik am Rhein:
Entscheidend ist auch hier die medizinische Notwendigkeit: Eine rein ästhetische Bauchdeckenstraffung ist eine Selbstzahlerleistung. Liegt dagegen nach starker Gewichtsabnahme ein ausgeprägter Hautüberschuss vor, der zu wiederkehrenden Hautentzündungen oder Hygieneproblemen führt, oder bestehen funktionelle Beschwerden durch stark auseinandergewichene Bauchmuskeln (Rektusdiastase), kann in Einzelfällen eine (teilweise) Kostenübernahme möglich sein. Von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligte Operationen sind an ein sogenanntes Vertragskrankenhaus gebunden und können nicht in der Klinik am Rhein als Privatklinik erfolgen.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Möglichkeiten Ihrer ästhetisch-plastischen Behandlung in unserer Düsseldorfer Klinik.
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