Als Verwachsungen bezeichnet der Mediziner unerwünschte Bindegewebsverbindungen und Verklebungen, die häufig nach Operationen bei einer nicht optimal ablaufenden Heilung entstehen. In der Schönheitschirurgie wird von Verwachsungen dann gesprochen, wenn Hautschnitte ungünstig abgeheilt sind. Dadurch entstehen oft deutlich sichtbare und störende Wülste, die im Rahmen einer Narbenkorrektur beseitigt werden können. Die Beseitigung solch einer Verwachsung bringt häufig auch eine funktionelle Verbesserung, denn hartes und nicht dehnbares Narbengewebe kann beispielsweise die Beugefähigkeit von Gelenken einschränken.
Bei der Wahl der Art der Korrektur berücksichtigt der Schönheitschirurg das Ausmaß der vorhandenen Verwachsung. Handelt es sich um rein optisch störende Wülste, kommt die Abrasion in Frage. Bei der Abrasion werden die oberen Hautschichten entfernt. Das geschieht heute in den Schönheitskliniken mit modernster Lasertechnik. Auf diese Weise erneuert sich die Hautschicht auf der Narbe und verbessert so deren Aussehen. Diese Art der Korrektur einer Verwachsung wird auch dann angewendet, wenn das obere Narbengewebe gegenüber dem umgebenden Gewebe deutliche Verfärbungen aufweist.
Verursachen Verwachsungen von Narben Beschwerden wie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen, empfehlen die Schönheitschirurgen die Narbenexzision. Bei der Narbenexzision wird das verhärtete Narbengewebe entfernt. Danach werden die Wundränder wieder miteinander vernäht, sodass sich bei einer optimalen Pflege und Abheilung eine Narbe ohne Verwachsungen bilden kann.
Je nach Ausmaß der vorhandenen Beschwerden ist in diesem Fall sogar die Übernahme der Kosten für die Korrektur der Verwachsungen durch die Krankenkassen im Wege der Einzelfallentscheidung möglich. Liegt einer Verwachsung Verletzungen durch einen Unfall zugrunde, kommt eventuell auch die private Unfallversicherung im Rahmen der im Deckungsumfang enthaltenen Maßnahmen zur ästhetischen Wiederherstellung für die Kosten auf.
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