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In diesem FAQ-Video beantwortet Dr. med. Edouard H. Manassa, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie an der Klinik am Rhein, diese Frage.
Die Antwort im Wortlaut (Transkript):
„Leider ist es so, dass in den seltensten Fällen die Krankenkasse die Kosten für die Oberarmstraffung übernimmt. Ausnahme ist zum Beispiel, wenn die Krankenkasse ein Magenband zur Gewichtsreduktion bezahlt hat - dann kann sie auch die Kosten für die Oberarmstraffung übernehmen. Ansonsten ist das leider ein Selbstzahler-Eingriff.“
Ergänzende Informationen der Klinik am Rhein:
Ob die Krankenkasse zahlt, hängt unter anderem davon ab, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Eine rein ästhetische Oberarmstraffung gilt als Selbstzahlerleistung. Anders kann es nach einer starken, ärztlich begleiteten Gewichtsabnahme sein - etwa nach einer von der Kasse bezahlten Magenband- oder Magenbypass-Operation: Führt der ausgeprägte Hautüberschuss zu wiederkehrenden Beschwerden wie Hautentzündungen oder Bewegungseinschränkungen, ist in Einzelfällen eine (teilweise) Kostenübernahme möglich. Eine mögliche Übernahme klären Sie vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Möglichkeiten Ihrer ästhetisch-plastischen Behandlung in unserer Düsseldorfer Klinik.
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