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In diesem FAQ-Video beantwortet Dr. med. Holger Hofheinz, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie an der Klinik am Rhein, diese Frage.
Die Antwort im Wortlaut (Transkript):
„Wir gehen davon aus, dass die weibliche Brust ungefähr ab dem 16. Lebensjahr weitestgehend ausgereift ist. Dennoch setzt die Durchführung einer ästhetischen Operation die Volljährigkeit voraus. Das Durchschnittsalter unserer Patientinnen liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Nur in Ausnahmefällen operieren wir Patientinnen unter 18 Jahren, beispielsweise bei schweren Brustfehlbildungen, bei denen möglicherweise gar keine Brustanlage vorhanden ist.“
Ergänzende Informationen der Klinik am Rhein:
Entscheidend ist die Volljährigkeit: Auch wenn die Brust körperlich oft schon mit etwa 16 Jahren weitgehend ausgereift ist, wird eine rein ästhetische Brustvergrößerung erst ab 18 Jahren durchgeführt. Hintergrund ist nicht nur die abgeschlossene körperliche Entwicklung, sondern auch eine reife, in Ruhe getroffene Entscheidung - gerade bei jungen Erwachsenen legen wir Wert auf ein ausführliches Gespräch ohne jeden Zeitdruck. Eingriffe bei Minderjährigen kommen ausschließlich aus medizinisch-rekonstruktiven Gründen infrage, etwa bei ausgeprägten Fehlbildungen oder stark fehlender Brustanlage, und auch dann nur nach sorgfältiger Abwägung und unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten. Ob und wann ein Eingriff sinnvoll ist, klären wir individuell im Beratungsgespräch.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
Persönliche Beratung
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Möglichkeiten Ihrer ästhetisch-plastischen Behandlung in unserer Düsseldorfer Klinik.
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