Ästhetisch-Plastische Chirurgie
Ohrkorrektur (abstehende Ohren, angeborene Anomalie)
Behandlungsgründe
Bei den abstehenden Ohren handelt es sich um eine angeborenen Fehlbildung des äußeren Ohres. In der Kindheit leiden die Betroffenen unter dieser Deformation besonders stark, aber auch im Erwachsenenalter kann diese Fehlbildung die Lebensqualität enorm einschränken.
Operationstechnik
Die beiden häufigsten Fehlbildungen am Ohr sind das Fehlen der inneren Ohrfalte oder die zu groß angelegte innere Ohrmuschel. Beide Korrekturen werden über kleine Schnitte auf der Rückseite des Ohres durchgeführt. Bei der fehlenden Ohrfalte wird der Knorpel mit einer feinen Feile an der entsprechenden Stelle ausgedünnt und anschließend mit dünnen Nähten in die richtige Position gefaltet. Bei der zu großen inneren Ohrmuschel, wird der Knorpelüberschuß entfernt und die Knorpelränder wieder vernäht.
Ablauf
Der Eingriff dauert etwa 1 Stunde und wird ambulant in örtlicher Betäubung mit Dämmerschlaf durchgeführt. Für 4 Tage wird anschließend ein spezieller Kopfverband angelegt. Die Fäden werden nach 10 Tagen entfernt. Zum Schutz der Ohren muss für insgesamt 3 Wochen nachts ein Stirnband getragen werden.

